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ÖZIV Gütesiegel für Barrierefreiheit
Bedingungen
Mit der Beantragung des ÖZIV Gütesiegels für Barrierefreiheit gelten folgende Bedingungen:
- Inkludiert sind zwei Vor-Ort-Begehungen: eine Mängelerhebung und eine Endabnahme.
- Weitere Vor-Ort-Termine werden gesondert verrechnet.
- Das Gütesiegel wird für fünf Jahre für Wohngebäude sowie für drei Jahre für Nicht-Wohngebäude verliehen. Die Zertifizierungsgebühr ist in Höhe von 1.500,- € exkl. MwSt. zu entrichten.
- Nach drei bzw. fünf Jahren erfolgt eine Rezertifizierung. Diese muss gesondert beauftragt werden und kostet 1.500,- € exkl. MwSt.
- Der ÖZIV kann jederzeit eine kontrollierende Prüfung beantragen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass keine ausreichenden Angebote für Menschen mit Behinderungen mehr bestehen (z. B. eine barrierefreie Toilette nicht mehr zugänglich ist oder ein Beckenlifter entfernt wurde), kann das Gütesiegel entzogen werden.
- Änderungen am Bestand mit Auswirkungen auf die Barrierefreiheit müssen bekannt gegeben werden.
- Jede*r kann das Gütesiegel beantragen – Restaurants, Familienbetriebe, Großkonzerne, Hotels usw.
- Begleitungen bei Um- bzw. Neubauten müssen extra beauftragt werden.
- Das Gütesiegel ist im Eingangsbereich und auf der Website/App deutlich erkennbar anzubringen.
- Das jeweilige Objekt darf als Referenz von uns angegeben werden.
- Die Zertifizierungsgebühr ist nach Auftragserteilung vollständig zu bezahlen.
- Die Mängelbehebung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Ansonsten wird der Zertifizierungsprozess ohne Rückerstattung der Gebühr beendet. Die Frist beginnt mit der Übermittlung der Einstufung in die passende Kategorie. Auf schriftlichen Antrag kann im beiderseitigen Einvernehmen in Ausnahmefällen davon abgewichen werden.